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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Gegenleistung

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet.

3. Die Anlage eines Grundrisses, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes VII. gelten entsprechend.

III. Zahlung

1. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Kosten für Express-Versand, Versicherung und sonstigen Sonder-Versandkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Beratung (Holschuld) ausgestellt. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.

2. Bei Beratung aussergewöhnlich grosser Gebäude- und Grundstücksobjekten kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

3. Bei Auftragserteilung ist eine Aconto Zahlung in Höhe von einem Drittel der Vertragssumme für Vorarbeiten (wie z. B. Grundrissanlage, Layouts etc.) zu leisten.

IV. Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Unterlagen zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zusätzlich wird eine Mahngebühr von 5,- € berechnet. Für die Erstmahnung besteht keine Zahlungsverpflichtung einer Mahngebühr.

V. Lieferung

1. Den Versand der Unterlagen nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.

3. Die gelieferten Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers sein Eigentum.

VI. Beanstandung

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Unterlagen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.

VII. Eigentum, Urheberrecht

1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung der Unterlagen eingesetzten Materialien, insbesondere Fotos, Grundrisse, Lagepläne und Baupläne, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.

2. Der Auftragnehmer behält sich die Veröffentlichung von Fotos vor, ohne Angabe von personenbezogenen Informationen.

3. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

VIII. Impressum

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 
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